Für Glaubwürdigkeit und Transparenz: Cologne Consensus Conference erörtert Interessenkonflikte in der Medizin

Die European Cardiology Section Foundation (ECSF) veranstaltet zum dritten Mal die Cologne Consensus Conference (CCC). Der Kongress findet am 12. und 13. September in Köln statt. Namhafte nationale und internationale Fachleute aus dem Gesundheitswesen diskutieren auf dem Kongress den gesamten Themenkomplex der Interessenkonflikte in der medizinischen Forschung und der Versorgung. In rund 20 Fachvorträgen und Diskussionsrunden geht es um den interdisziplinären Meinungsaustausch über Regeln und die Praxis bei der Offenlegung von Interessenkonflikten mit dem Ziel, Transparenz herzustellen und die Glaubwürdigkeit der ärztlichen Profession zu erhalten.

Die ECSF wurde 2010 von der Sektion Kardiologie im europäischen Facharztverband UEMS (Union of European Medical Specialists) als gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Köln gegründet. Satzungsgemäß fördert sie unter anderem die ärztliche Fortbildung. Sie hat zu diesem Zweck die CCC-Konferenzen ins Leben gerufen als offenes Forum für alle interessierten Parteien zur Diskussion aktueller berufspolitischer Themen mit Fokussierung auf Fragen der Fortbildungszertifizierung.

Die diesjährige CCC widmet sich dem Themenkomplex der Interessenkonflikte, der in den letzten Jahren zunehmend in den Brennpunkt der allgemeinen politischen, aber auch der ärztlichen Diskussion geraten ist: So müssen heute Parlamentsabgeordnete oder die Mitglieder der Europäischen Arzneimittelzulassungsbehörde (European Medicines Agency, EMA) ausführlich und öffentlich zugänglich ihre Interessenkonflikte erklären. Im Vordergrund stehen dabei immer wieder die Finanzzuwendungen. Formal freiwillig werden entsprechende Auskünfte auch von den wichtigsten wissenschaftlichen Zeitschriften bei ihren Autoren abgefragt. In der ärztlichen Fortbildung ebenso wie bei Vorträgen im Rahmen wissenschaftlicher Kongresse wird seit Jahren die Erklärung von Interessenkonflikten zumindest empfohlen.

Aktuell ist die Diskussion erneut entfacht worden durch den US-amerikanischen „Physicians Payment Sunshine Act“, der vorschreibt, dass alle direkten Zahlungen wie auch geldwerten Vorteile von mehr als 10 Dollar, die US-Ärzte von der in der Medizin aktiven  Industrie erhalten haben, im Internet veröffentlicht werden. In Europa haben die Verbände der Pharmaindustrie beschlossen, ab 2016 alle Ärzten zugute gekommenen Geldzahlungen oder geldwerten Vorteile personenbezogen im Internet zu veröffentlichen.

Für den Bereich der Fortbildung hat der Deutsche Ärztetag 2013 in Hannover im Rahmen der Novellierung der Fortbildungsordnung präzisiert, dass Interessenkonflikte der Referenten, ärztlichen Leiter und Veranstalter gegenüber den Teilnehmern zu erklären sind. Das wird jetzt von den Ärztekammern in entsprechende Regeln für das Zertifizierungsverfahren umgesetzt werden müssen.

Deutlich weitergehender sind Diskussionen innerhalb des General Medical Council in Großbritannien, wo über die Einrichtung eines öffentlich einsehbaren, elektronischen Registers für jede Ärztin und jeden Arzt nachgedacht wird, in dem alle Geldzuwendungen festgehalten werden.

Hintergrund dieser Vorschriften oder Empfehlungen ist die Annahme, dass Interessenkonflikte in der Medizin zu einer inakzeptablen Beeinflussung von Entscheidungen in Diagnostik und Therapie führen und dadurch im Endeffekt Patienten sogar gefährdet werden können. Da dies bei der aktuell gebräuchlichen Definition eines Interessenkonfliktes in der Medizin nie sicher auszuschließen ist – ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn Umstände vorliegen, die ein Risiko darstellen, dass professionelles Urteilen oder Handeln durch ein sekundäres Interesse unzulässig beeinflusst werden könnte – wird heute in der Regel ein weites Spektrum nicht nur finanzieller Interessen erhoben. Während hier mittlerweile weitgehender Konsens herrscht, dass ein sinnvoller Umgang mit Interessenkonflikten nur bei differenzierter Kenntnis der Situation möglich ist, bestehen noch große Unterschiede bei der Frage, wie die gesammelten Daten etwa den Teilnehmern von Fortbildung zur Verfügung gestellt werden sollen. Dabei spielt der Datenschutz eine vorrangige Rolle.

In der Cologne Consensus Conference 2014 werden alle wichtigen Aspekte des Themas zur Sprache kommen: Angefangen bei den theoretischen Grundlagen über die vorliegenden Erfahrungen mit eindeutig erklärten Interessenkonflikten werden auch die juristischen Grundlagen für die öffentliche Darstellung von Interessenkonflikten behandelt. Weiterhin werden die Anforderungen der Zertifizierer dargestellt, ebenso wie die aktuell praktizierten Konzepte und Regeln sehr unterschiedlicher Anbieter (z.B. Fachgesellschaft, Zeitschrift, Zulassungsbehörde).

Die Organisatoren verfolgen damit das Ziel, einen aktuellen Überblick über die gesamte Thematik zu geben, aber im Speziellen auch Erkenntnisse für die Anpassung der Regeln für die zertifizierte ärztliche Fortbildung zu gewinnen. Nachdem sich die CCC 2013 mit den unterschiedlichen Aspekten der Qualität von Fortbildung auseinander gesetzt hat, wird sich die diesjährige CCC mit einem Thema befassen, dass für die Glaubwürdigkeit der ärztlichen Profession sowohl nach außen wie auch nach innen von immer größerer Bedeutung geworden ist.

Die Cologne Consensus Conference 2014 findet unter dem Titel “Management of conflict of interest” am 12. bis 13.09. 2014 statt. Informationen über das Programm der CCC gibt es auf www.e-cs-f.org.

Interessierte können sich kostenfrei zum Kongress per E-Mail an contact@e-cs-f.org anmelden.

European Cardiology Section Foundation
(gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts)
Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow
c/o Sparkasse KölnBonn
Stiftungs- und Vereinsmanagement
Hahnenstraße 57
50667 Köln
griebenow@e-cs-f.org
Tel.: 0221 890713477

Redaktion: Beatrix  Polgar-Stüwe

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